AGB´s

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Aufträge zwischen der identity werbedesign GmbH (nachfolgend „identity") und deren Auftraggebern (nachfolgend „AG"). Sie gelten ausschließlich im unternehmerischen Geschäftsverkehr (B2B) und sind nicht auf Verbrauchergeschäfte anwendbar.

  1. Grundlage der Zusammenarbeit

1.1. Grundlage jedes Auftrags ist ein vom AG vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von identity zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Auftragserfüllung Gestaltungsfreiheit.

1.2. Identity schafft das Werk eigenverantwortlich; sie ist jedoch berechtigt, zur Durchführung qualifizierte Mitarbeiter oder Kooperationspartner heranzuziehen.

1.3. Allfällige Beratung durch identity bezieht sich ausschließlich auf das Fachgebiet Design und digitale Kommunikation. Die Haftung für den „Rat des Fachmanns" nach ABGB (§ 1299) ist auf dieses Gebiet beschränkt. Eine rechtliche, steuerliche oder sonstige Fachberatung ist nicht Gegenstand der Leistung.

1.4. Der AG sorgt dafür, dass identity alle zur optimalen Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Anweisungen zeitgerecht und vollständig zur Verfügung stellt. Verzögerungen, die aus unvollständiger oder verspäteter Zulieferung entstehen, gehen nicht zu Lasten von identity.

  1. Urheberrecht und Nutzungs­recht

2.1. Soweit zwischen AG und identity nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt identity dem AG ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht) ein. Hiervon ausgenommen sind allfällige Programmierleistungen; für diese gelten gesondert zu treffende Vereinbarungen über Art und Umfang der Nutzungsrechtseinräumung.

2.2. Der AG erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung von identity.

2.3. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.

2.4. Der AG sorgt dafür, dass identity alle Unterlagen, Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.

2.5. Die dem AG, dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von identity an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.

2.6. An den Entwürfen, Ausarbeitungen und digitalen Arbeitsdaten erwirbt der AG kein Eigentum. Im Fall der Einzelrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten an den Rechtsnachfolger über, jedoch nur in dem zwischen identity und deren Kunden vereinbarten Umfang. Eine allfällige Ausweitung der Nutzung durch den Rechtsnachfolger bedarf in jedem Fall der Zustimmung von identity.

2.7. Will der AG nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts. Sollen diese von Dritten oder dem AG verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden, ist zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte erforderlich. Wünscht der AG die Übergabe der digitalen Arbeitsdaten (Quelldateien, Projektdaten), erfordert dies eine gesonderte schriftliche Vereinbarung und ist zusätzlich zu honorieren.

2.8. Werden im Rahmen eines Auftrags KI-gestützte Werkzeuge zur Erstellung von Inhalten, Bildmaterial oder Texten eingesetzt, informiert identity den AG darüber. Identity prüft, ob die jeweiligen Tools eine kommerzielle Nutzung gestatten, übernimmt jedoch keine Haftung für allfällige urheberrechtliche Ansprüche Dritter in Bezug auf KI-generierte Inhalte, da die diesbezügliche Rechtslage noch nicht abschließend geklärt ist. Der AG nimmt dieses Risiko zur Kenntnis.

  1. Entgeltlichkeit von Präsentat­ionen

3.1. Alle Leistungen von identity erfolgen gegen Entgelt. Lediglich die zur Offertlegung notwendige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Budgetplänen erfolgt kostenlos.

3.2. Die Einladung des AG, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar und umfasst, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Hälfte eines üblichen Gestaltungshonorars als angemessene Entlohnung gem. §§ 1004, 1152 ABGB. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt, angenommen und erfüllt.

3.3. Vergibt ein AG oder Auslober eines Präsentationswettbewerbs nach erfolgter Präsentation überhaupt keinen oder nur einen erheblich reduzierten Auftrag an identity oder einen Präsentationsmitbewerber, steht identity das volle Gestaltungshonorar anstelle des reduzierten Präsentationshonorars zu.

3.4. Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.

  1. Leistung, Fremdleistungen, Produktions­überwachung

4.1. Zur Erbringung der gewünschten Leistung samt Übergabe der Produktionsdaten gilt eine angemessene Entlohnung nach §§ 1004, 1152 ABGB als vereinbart. Die Übergabe von Entwicklungsdaten ist nur dann Teil der Leistung, wenn sie schriftlich und gegen entsprechendes zusätzliches Honorar vereinbart wurde.

4.2. Identity ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen ortsübliches Entgelt selbst zu erbringen oder im Namen und für Rechnung seines AG an Dritte in Auftrag zu geben.

4.3. Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) können vom AG an externe Producer-Fachleute oder an identity vergeben werden. Bei Beauftragung von identity gilt ein Aufschlag von 15 % auf den Netto-Auftragswert, oder eine festzusetzende Pauschale, als vereinbart.

4.4. Bei digitalen Projekten (Websites, Webshops, Applikationen, Schnittstellen) umfasst die Leistung von identity die vereinbarte Umsetzung auf Basis der zum Zeitpunkt der Übergabe aktuellen Technologie. Identity übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Browser-, Betriebssystem- oder Plattformversionen, sofern keine gesonderte Betreuungsvereinbarung besteht.

4.5. Drittanbieter-Lizenzen (z.B. Plugins, Plattformgebühren, Stockmaterial) werden gesondert ausgewiesen und sind vom AG zusätzlich zum vereinbarten Honorar zu tragen.

  1. Honorar und Zahlung

5.1. Rechnungen von identity sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

5.2. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Rechtsgeschäfte gem. § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.). Darüber hinaus ist identity berechtigt, Mahnspesen und allfällige Betreibungskosten in Rechnung zu stellen.

5.3 Identity behält sich das Recht vor, laufende Arbeiten bei Zahlungsverzug des AG bis zur vollständigen Begleichung offener Beträge einzustellen.

  1. Rückgabe und Aufbewahrung

6.1. Der AG erhält alle Unterlagen, Zwischenergebnisse, Entwürfe, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen zu treuen Handen. Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehnungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem AG nicht gestattet, davon Ablichtungen herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Meinungsforschungsinstitute.

6.2. Entwurfsoriginale und digitale Arbeitsdaten sind identity, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des AG unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben.

6.3. Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei — insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Preise und Kundendaten — nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.

  1. Haftung

7.1. Identity haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet identity bis zur Höhe des für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Nettohonorars (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer).

7.2. Mängel sind identity unverzüglich nach Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen, unter Aufforderung zur Behebung innerhalb einer angemessenen Frist. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von identity zur Mängelbehebung entstehen, trägt der AG. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach sechs Monaten.

7.3. Für die rechtliche Zulässigkeit von Entwürfen — insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Hinsicht — übernimmt identity keine Haftung. Ebenso haftet identity nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Texten und Bildmaterial, wenn Arbeiten vom AG genehmigt wurden oder dem AG zumindest zur Prüfung vorgelegt wurden.

7.4. Für Ausfälle, Sicherheitslücken oder Datenverluste bei Drittplattformen (z.B. Hosting-Anbieter, CMS, Zahlungsdienstleister) übernimmt identity keine Haftung,

7.5. Die vom AG überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von identity unter der Annahme verwendet, dass der AG zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden. Der AG haftet identity gem. § 86 UrhG für jede Art widerrechtlicher Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars, soweit eine solche zumindest fahrlässig durch ihn ermöglicht oder geduldet wurde.

  1. Namensnennung und Belegmuster

8.1. Identity ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung ihres Namens, Firmenwortlauts oder Logos auf jedem von ihr entworfenen Werk sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem AG abgesprochen werden.

8.2. Identity verbleibt in jedem Fall gem. § 26 UrhG das Recht, Abbildungen, Beschreibungen und Dokumentationen der von ihr entworfenen und umgesetzten Werke zum Zweck der Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden — in sämtlichen Medien und Kanälen, insbesondere in gedruckter Form (Portfolio, Broschüren, Messematerialien, Presseunterlagen), auf der eigenen Website und in Online-Portfolios, in sozialen Medien (z.B. Instagram, LinkedIn, Facebook, Behance und vergleichbaren Plattformen), in Bewegtbild und Showreels (z.B. YouTube, Vimeo), in Präsentationen, Awards-Einreichungen sowie in redaktionellen Beiträgen und Fachmedien — weltweit und zeitlich unbeschränkt.

8.3. Bei dreidimensionalen Gegenständen hat identity Anspruch auf kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Design-Findung hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit dies nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat identity Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von ihr gestalteten Werke.

  1. Rücktritt und Storno

9.1. Der AG und identity sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom AG das Präsentationshonorar gemäß Punkt 3.2 zu bezahlen ist.

9.2. Storniert der AG während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung aus Gründen, die nicht von identity zu verantworten sind, den Auftrag oder reduziert er den Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.

9.3. Unabhängig davon ist identity berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem AG in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungsentgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei identity.

  1. Datenschutz

10.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG).

10.2. Soweit identity im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten des AG oder seiner Kunden verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf dokumentierte Weisung des AG. Auf Anfrage schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gem. Art. 28 DSGVO ab.

10.3 Der AG stellt sicher, dass er identity alle zur datenschutzkonformen Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Identity haftet nicht für datenschutzrechtliche Verstöße, die aus unvollständigen oder falschen Angaben des AG resultieren.

  1. Schlussbe­stimmungen

11.1. Jede von diesen AGB abweichende oder sie ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

11.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Linz.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.


Stand: 10. April 2026